Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen

  1. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen
    • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle zwischen dem auf dem Deckblatt bezeichneten Ver­mieter (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und dem auf dem Deckblatt als Mieter bezeichneten Kunden geschlossenen Verträge. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Miet­verträge und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für die zukünfti­gen Verträge.
    • Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Son­dervermögen.
    • Abweichende / entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nur dann gültig, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge­stimmt haben. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, müssen wir hierauf sofort schriftlich hingewiesen werden. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unser Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegen uns Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    • Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit der Mietgegenstände. Ergänzungen und Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Preise gelten ab unserem Geschäftssitz und sind freibleibend. Es wird gemäß den am Mietbeginn gültigen Preisen abge­rechnet.
    • Mündliche oder fernmündliche Verträge müssen von uns schriftlich bestätigt werden; erfolgt dies nicht, gilt die von uns erstellte Rechnung als Bestäti­gungserklärung.
    • Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anfrage anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme der Anfrage zustande.
    • Dem Kunden überlassene Proben / Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Maß, Gewicht, Güte, Qualität sowie Farbe / Farbtöne und verpflichten uns auch dann nicht, wenn die Mietanfrage mit Bezug auf überlassene Proben / Muster erfolgt. Dies gilt auch für sämtliche dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Abweichungen, insbesondere aufgrund von naturbezogenen Änderungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  3. Preise / Zahlungsbedingungen / Kaution
    • Bei den in den Angeboten angeführten Mietpreisen handelt es sich um Bruttopreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Mietpreise zuzüglich Anliefer- oder Versandkosten.
    • Der Mietpreis wird, soweit nicht nachfolgend bei einzelnen Zahlungsarten etwas anderes geregelt ist, mit Zugang der Annahmeerklärung beim Kun­den in einem Betrag für die ganze Mietzeit mit Rückgabe der Geräte fällig.
    • Der Kunde hat während der Mietzeit sämtliche Kosten, die mit dem Betrieb und dem Besitz der Mietgeräte verbunden sind, zu tragen. Dies sind insbesondere, aber nicht abschließend, Kosten für Steuern, Versicherungen, Wartungs- und Reparaturaufwendungen.
    • Wir behalten uns vor Mietanfragen von Kunden abzulehnen, bei denen es zu Zahlungsausfällen oder –verzögerungen kommt oder bei deren Anfra­gen es mehrfach zu einem unsachgemäßen Vorgehen gekommen ist. Zur Absicherung des Kreditrisikos behalten wir uns das Recht vor, die Aus­wahlmöglichkeit der Zahlungsarten einzuschränken.
    • Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    • Der Kunde kann ein Recht zur Aufrechnung nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde, unbestritten ist oder schriftlich durch uns anerkannt wurde.
  4. Bereitstellungs- und Auslieferbedingungen
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgeräte unverzüglich nach Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort abzunehmen, soweit keine ande­ren Verein­barungen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart sind.
    • Mietgegenstände werden ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Kunden verpackt, angeliefert und (transport)versichert. Auf Verlangen ist das Verpackungsmaterial unverzüglich fracht- und kostenfrei zurückzusenden.
    • Die Einhaltung der Lieferfrist oder des Bereitstellungszeitpunktes steht unter dem Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeiten an Mietgeräten. Bei nicht fristge­rechter Lieferung von Mietgeräten sind wir von der Einhaltung der Bereitstellung entsprechend entbun­den.
    • Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Das­selbe gilt bei Unvermögen. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annah­meverzuges des Kunden ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung ver­pflichtet.
  5. Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Anlieferung oder als Selbstabholer bei Übernahme unverzüglich auf seine Kosten zu untersu­chen; und zwar
      • vollständig auf Stückzahl, sichtbare Beschädigungen und Zubehör. Etwaige Beanstandungen sind auf den Übergabeprotokollen zu vermer­ken.
      • mindestens stichprobenartig auf Qualitätsmängel. Dazu sind in angemessenem Umfang die Verpackungen zu öffnen und das Mietgerät selbst nach äußerer Beschaffenheit zu prüfen.
    • Bei der Rüge von Mängeln nach Ziffer 5.1. ist vom Kunden zu beachten, dass
      • diese bei Übernahme erfolgt ist; bei verdeckten Mängeln hat die Rüge unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen.
      • diese schriftlich (per E-Mail) erfolgt. Eine (fern-)mündliche Rüge reicht nicht aus.
      • aus der Rüge Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig hervorgeht.
      • der Kunde das gerügte Mietgerät zu unserer oder von uns beauftragter Dritter Besichtigung bereithält und bis dahin ordnungsgemäß ver­wahrt.
    • Beanstandungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn diese nicht entsprechend Ziffer 5.1.1. vermerkt worden sind. Außerdem ist die Beanstan­dung ausgeschlossen, wenn der Kunde das Mietgerät entgegen Ziffer 5.2.4. in irgendeiner Form weiterverwendet und nicht bis zur Klärung der Män­gelrüge ordnungsgemäß verwahrt.
    • Ein nicht form- und fristgerecht gerügtes Mietgerät gilt als genehmigt und abgenommen.
  6. Benutzungsbedingungen durch den Kunden
    • Der Kunde sichert zu, dass alle Personen, die die Mietgeräte bedienen, im Hinblick auf diese Bedienung qualifiziert sind und über die ggfls. (gesetz­lich) vorgeschriebenen Befähigungsnachweise, Führerscheine, Zertifikate, etc. verfügen.
    • Der Kunde hat die Mietgeräte sachgemäß und pfleglich zu behandeln und bedienen. Der Kunde wird die Mietgeräte nur entsprechend der sicher­heitsrelevanten behördlichen Vorgaben transportieren, in Betrieb setzen und gebrauchen.
    • Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und dem Besitz der Mietgeräte ergebenden gesetzlichen Pflichten während der Mietzeit, insbesondere die termingerechte Vorführung zu gesetzlichen Untersuchungen, zu erfüllen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Mietgeräte nach den Vorschriften des Herstellers / der Betriebsanleitung behandelt werden und fällige Wartungsarbeiten seitens des Kunden pünktlich in einem anerkannten Fachbe­trieb vorgenommen werden.
    • Für unsachgemäßen Gebrauch oder das Unterlassen von Pflege- und Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben/ Bedienungsanleitungen während der Mietzeit haftet der Kunde und muss uns den entstandenen Schaden an den Mietgeräten ersetzen.
    • Als unsachgemäßen Gebrauch verstehen wir unter anderem, aber nicht abschließend:
      • Die Bedienung durch ungeschultes Personal,
      • Gebrauch der Mietgeräte für einen bestimmungswidrigen Zweck,
      • Überbeanspruchung/Überlastung der Mietgeräte bei der Handhabung,
      • Vornahme von eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe des Herstellers oder von uns,
      • Außerbetriebsetzung/Überwindung von Sicherheitsvorrichtungen an den Mietgeräten.
    • Im Schadensfall hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und weitere Instruktionen abzuwarten. Der Kunde hat alle Unterstützungsleistungen vorzuneh­men, die den eingetretenen Schaden minimieren, oder zumindest nicht vergrößern lassen und allen Weisungen unsererseits unbedingt Folge zu leisten. Der Kunde darf nach Rücksprache mit uns für Reparaturzwecke nur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb beauftragen. Nur in Notfällen oder wenn ein solcher Reparaturbetrieb nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, darf der Kunde Reparaturen in einem ande­ren Betrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerkermäßige Arbeiten bietet, durchführen lassen.
    • Der Kunde darf die Mietgeräte weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen, noch zur Sicherheit übereignen. Vielmehr hat der Kunde die ausdrückliche Pflicht, die Mietgeräte von Rechten Dritter freizuhalten und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche auf die Mietgeräte er­heben. Die Kosten für die Abwehrmaßnahmen trägt der Kunde, soweit diese nicht von uns verursacht wurden.
    • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Mietgeräte zu verlan­gen.
  7. Rechte bei Mängeln der Sache (Gewährleistung) und Haftung
    • Soweit ein Mangel der Mietgeräte vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Diesem Nacherfüllungsanspruch können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Mietgeräts nachkommen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch er­höhen, dass das Mietgerät an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
    • Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt diese nicht innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Frist, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.
    • Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung / Übernahme der Mietgeräte.
    • Die Beseitigung von Mängeln oder die Lieferung eines fehlerhaften Ersatzstückes („Nacherfüllung“) erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung.
    • Bei Mängeln an den Mietgeräten zusätzlich entstehende Kosten, insbesondere für Transport, Arbeit und Material, werden von uns getragen, es sei denn, dass sich bei der Prüfung von behaupteten Mängeln herausstellt, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Prüfung entstandenen Kosten zu ersetzen.
    • Eine selbständige Garantie für bestimmte Beschaffenheiten der Mietgeräte liegt nicht in den vorhandenen Angaben über die Mietgeräte in Beschrei­bungen o.ä.. Eine selbständige Garantie wird auch sonst von uns nicht übernommen.
    • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
    • Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 7.7. erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehba­ren Schäden.
    • Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung der Mietgeräte und deren Zubehör haftet der Kunde uns auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden unsererseits.
    • Für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch den Gebrauch der Mietgeräte während der Mietzeit entstehen, haften wir dem Kunden nur bei Verschulden; eine Ersatzhaftung unsererseits für den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    • Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  8. Rückgabe und Beendigung
    • Nach Beendigung der Mietzeit sind die Mietgeräte vom Kunden an uns mit allem zugehörigen Zubehör, Betriebsanleitungen und Nachweisen zu Wartungen und Untersuchungsberichten unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde muss die Mietgeräte ebenso sortiert und in die Verpackungen ein­geräumt zurückgeben, wie er die Mietgeräte bei Mietbeginn ausgehändigt bekommen hat.
    • Die Mietgeräte müssen bei Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand sein, frei von Schäden, gerei­nigt, ver­kehrssicher und betriebsbereit. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnendem Übergabeprotokoll.
    • Zusätzlicher Arbeitsaufwand bei uns wegen mangelhafter Reinigung und/oder unzureichender Sortierung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
    • Der Mietvertrag endet mit dem auf dem Deckblatt vorgesehenen Mietende. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aber aus wichtigem Grund vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beenden. Wir können insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde
      • mit zwei Mietraten in Verzug ist,
      • seine Zahlungen einstellt, einen außergerichtlichen Vergleich anbietet,
      • Scheck- / Wechselprotest ausgesetzt ist,
      • einen Insolvenzantrag gestellt hat.
  1. Datenschutz
    • Der Kunde ist hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen unserer elektronischen Daten­verarbeitung gespeichert werden; dies betrifft auch personenbezogene Daten des Kunden.
    • Der Kunde ist ausdrücklich mit der Datenspeicherung, wie in Ziffer 9.1. beschrieben, einverstanden.
  2. Anwendbares Recht
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sofern der Vertrag unter Vollkaufleuten geschlossen wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand das örtlich zuständige Gericht für unseren Firmensitz.
    • Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.